Grundstücksbeschreibung
Projektentwickler, Investoren und Bauträger aufgepasst – hier wartet eine seltene Gelegenheit auf Ihre Vision:
Ein beeindruckendes Grundstück mit insgesamt ca. 29.000 m² Fläche bietet Raum für große Ideen und nachhaltige Konzepte. Eingebettet in ein Sondergebiet im Außenbereich, eröffnet sich hier ein außergewöhnliches Entwicklungspotenzial – insbesondere für zukunftsweisende Projekte in den Bereichen Bildung und Pflege.
Auf rund 30.000 m² besteht Baurecht speziell für Einrichtungen mit Bildungs- oder Pflegehintergrund. Ob moderne Pflegeeinrichtung, innovativer Bildungscampus oder eine Kombination aus beidem – die großzügige bebaubare Fläche lässt vielfältige architektonische und funktionale Konzepte zu.
Die übrigen rund 28.000 m² dürfen zwar nicht versiegelt werden, eröffnen jedoch spannende Nutzungsmöglichkeiten, etwa für Photovoltaikanlagen zur Eigenversorgung oder Einspeisung, als naturnahe Gartenfläche, zur ökologischen Landwirtschaft oder als Weideland. Damit ergänzt dieser Teil des Grundstücks das bebaubare Areal ideal – sei es unter ökologischen, energetischen oder gestalterischen Aspekten.
Dieses Grundstück bietet nicht nur Raum – es bietet Perspektive. Ideal für alle, die mit nachhaltigen, sozialen oder innovativen Bauprojekten einen Unterschied machen wollen.
Baurechtliche Situation & Nutzungsmöglichkeiten
Flächennutzungs- und Regionalplan
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Mettmann sowie der Regionalplanung.
Regionalplan: Ausgewiesen als „Zweckgebundener Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)“ – dies erlaubt grundsätzlich eine bauliche Entwicklung mit festgelegtem Verwendungszweck.
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Mettmann: Das Areal ist als „Sonstiges Sonderbaugebiet im Außengebiet“ mit der Zweckbestimmung „Bildungs- und Pflegeanstalt“ dargestellt.
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert derzeit nicht. Eine Bebauung ist daher nur im Rahmen eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans oder ggf. eines Angebotsbebauungsplans möglich.
Die Stadt Mettmann betont ausdrücklich, dass ausschließlich Nutzungen genehmigt werden, die im Einklang mit dem Flächennutzungsplan stehen. Eine Erweiterung oder Umwidmung in andere Nutzungsarten wird nicht unterstützt.
Zulässige Nutzungen gemäß Zweckbestimmung
1. Bildungseinrichtungen
Der Begriff „Bildungseinrichtung“ ist weit gefasst und umfasst Einrichtungen zur Vermittlung von Qualifikationen in allen Lebensphasen. Mögliche Nutzungen sind u. a.:
Kindergärten, Waldkindergärten
Schulen, Internate
Akademien, Hochschulen
Bildungszentren und Schulungsinstitute
Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder politischen Bildung
Lernzentren mit pädagogischen Schwerpunkten
2. Pflegeeinrichtungen
Im erweiterten Sinne umfasst der Begriff „Pflegeanstalt“ heute eine Vielzahl von Einrichtungen im Bereich Gesundheit und Pflege, darunter:
Alten- und Pflegeheime, Seniorenresidenzen
Wohngruppen und betreutes Wohnen
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Kurzzeitpflege- und Hospizeinrichtungen
Tagespflege und ambulante Pflegedienste
Psychiatrische Einrichtungen, psychosomatische Kliniken
Reha- oder geriatrische Pflegeeinrichtungen
Auch kombinierte Wohn- und Pflegeformen sowie Einrichtungen mit therapeutischem Angebot sind ausdrücklich zulässig.
3. Wohnen (nur in Verbindung mit Bildung/Pflege)
Reines Wohnen ist nicht zulässig. Wohnnutzungen sind ausschließlich im funktionalen Zusammenhang mit Bildung oder Pflege erlaubt, z. B.:
Wohnen für Internatsschüler oder Auszubildende im Pflege- oder Bildungsbereich
Wohnraum für pflegebedürftige Personen (mind. Pflegegrad 1)
Wohnmöglichkeiten für Fachpersonal im Quartier (z. B. Pflegekräfte, Pädagogen)
Entwicklungspotenzial – „Quartier Benninghof“
Unter Beachtung der baurechtlichen Rahmenbedingungen bietet das Grundstück hervorragende Möglichkeiten für ein ganzheitlich geplantes Sozialquartier. Ziel ist die Entwicklung eines integrativen, generationenübergreifenden Areals mit vielfältigen Bildungs-, Pflege- und Wohnformen – konzipiert als lebendiges Miteinander von alt und jung, von Pflege, Lernen und Arbeiten.
Mögliche Bausteine eines Nutzungskonzepts:
Seniorenresidenz mit ambulanter und stationärer Pflege
Kurzzeitpflegeeinrichtung mit Reha-Charakter
Demenzzentrum und Hospiz
Kinderdorf oder Waldkindergarten
Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung
Schulungs- und Fortbildungszentrum im Pflegebereich
Wohnraum für Auszubildende, Mitarbeitende und Ehrenamtliche
Ambulante Pflegedienste mit Therapieräumen im Quartier
Fazit:
Das Grundstück stellt eine einzigartige Gelegenheit dar, ein nachhaltiges und gesellschaftlich relevantes Projekt zu realisieren. Die klare Zweckbindung schafft Planungssicherheit, während die flexible Auslegung innerhalb des Bildungs- und Pflegesektors Raum für kreative, zukunftsfähige Konzepte bietet. Ideal für Bauträger mit Spezialisierung auf soziale Infrastruktur, kommunale Partnerschaften oder gemeinwohlorientierte Investitionen.