Auf dem ca. 553 m² großen Grundstück richtet sich die Bebauung nach § 34 BauGB (Nachbarschaftsbebauung). Damit ist die Errichtung einer neuen Doppelhaushälfte in Anlehnung an die umliegende Bebauung grundsätzlich zulässig und baurechtlich klar einzuordnen.
Das Grundstück befindet sich in besonders ruhiger Wohnlage im beliebten Bonner Stadtteil Friesdorf. Ein herausragendes Merkmal ist die Gartenausrichtung direkt zum Waldrand mit unmittelbarer Nähe zum Kottenforst. Diese Lage vereint naturnahes Wohnen mit einer sehr guten urbanen Infrastruktur – eine Kombination, die im Bonner Stadtgebiet nur selten zu finden ist.
Eine aktuelle Baulastenauskunft liegt vor und bestätigt, dass das Grundstück frei von Baulasten ist – ein wesentlicher Aspekt für Investoren im Hinblick auf Rechtssicherheit, Kalkulierbarkeit und einen reibungslosen Projektablauf.
Darüber hinaus liegt bereits eine Architektenplanung für die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit ca. 150 m² Wohnfläche zzgl. ca. 10 m² Nutzfläche sowie seitlich angeordneter Garage vor. Diese Planung kann übernommen, angepasst oder als fundierte Grundlage für eine individuelle Weiterentwicklung genutzt werden und ermöglicht eine deutliche Reduzierung von Zeit- und Planungskosten in der frühen Projektphase.
Ein entwicklungsfähiges Baugrundstück unter Bodenrichtwert, mit klarer Bebauungsperspektive, vorhandener Vorplanung und hoher Rechtssicherheit – eine seltene Kombination für Investoren, die Standortqualität, Planungssicherheit und wirtschaftliches Potenzial gleichermaßen schätzen.