Baugenehmigtes Neubauprojekt mit vielseitigem Potenzial in Gaildorf
Dieses attraktive Grundstück in der Bahnhofstraße in Gaildorf bietet eine interessante Gelegenheit für Bauherren, Eigennutzer und Projektentwickler. Für das Areal liegt bereits eine Baugenehmigung vom 08.04.2025 für die geplante Wohnbebauung einschließlich Garagen und Stellplätzen vor. Die Genehmigung wurde ohne Baufreigabe erteilt, sodass vor Baubeginn noch die im Genehmigungsbescheid genannten Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Die vorliegende Planung sieht auf der hier angebotenen Grundstücksfläche von ca. 824 m² ein geplantes Wohnhaus mit zugehöriger Garage bzw. Carport sowie entsprechender Zufahrt vor. Der Lageplan zeigt für den vorgesehenen Baukörper eine Grundabmessung von etwa 12 × 8 Metern, wobei die konkrete Ausführung den genehmigten Planunterlagen zu entnehmen ist.
Das Grundstück eignet sich damit besonders für Käufer, die sich den Traum vom eigenen Einfamilienhaus verwirklichen möchten. Ebenso kann eine Nutzung bzw. alternative Ausführung als Doppelhaus oder Doppelhaushälfte interessant sein. Wichtig hierbei: Soweit eine solche Ausführung von der bereits genehmigten Planung abweicht, ist diese nicht automatisch von der bestehenden Baugenehmigung umfasst und muss vor Umsetzung mit der zuständigen Baurechtsbehörde abgestimmt und gegebenenfalls neu bzw. geändert genehmigt werden.
Neben dem geplanten Wohngebäude bietet die Grundstücksgröße attraktive Möglichkeiten für Garten-, Terrassen- und Außenflächen. Die vorgesehene Garage bzw. der Carport ergänzt das familienfreundliche Gesamtkonzept.
Auch energetische Aspekte spielen bei der Neubauplanung eine Rolle. Die vorliegenden Genehmigungsunterlagen enthalten Anforderungen an die energetische Ausführung; endgültige Energiekennwerte bzw. ein abschließender Energiebedarfsausweis liegen derzeit jedoch noch nicht vor.
Wichtiger Hinweis: Die dargestellten Gebäudevisualisierungen sowie mögliche Varianten als Einfamilienhaus oder Doppelhaushälfte dienen teilweise der Veranschaulichung. Maßgeblich für Art und Umfang der bereits erteilten Baugenehmigung sind ausschließlich die genehmigten Bauvorlagen und der Genehmigungsbescheid. Flächenangaben verstehen sich, soweit keine abschließende Flächenberechnung vorliegt, als ca.-Angaben. Änderungen, Abweichungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.

