Ihr Baugrundstück in Rösrath-Stümpen – Raum für individuelle Wohnträume!
Verwirklichen Sie Ihren Traum vom eigenen Zuhause in attraktiver Wohnlage von Rösrath-Stümpen! Dieses ca. 620 m² große Baugrundstück bietet Ihnen die Gelegenheit, Ihre persönlichen Wohnvorstellungen in einem gewachsenen, familienfreundlichen Umfeld zu realisieren. Ob freistehendes Einfamilienhaus, großzügiger Bungalow oder Doppelhaus für zwei Familien – hier eröffnen sich interessante Perspektiven für Ihr Bauvorhaben.
Besonders attraktiv: Die grundsätzliche Möglichkeit einer Doppelhausbebauung wurde von der Bauaufsicht der Stadt Rösrath bereits schriftlich bestätigt, sofern die Vorgaben des Bebauungsplans und die weiteren baurechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
Das Grundstück befindet sich in straßenseitiger Lage und verfügt über eine Breite von ca. 18 Metern sowie eine Tiefe von ca. 34,50 Metern. Die ebene, bereits von Bestandsgebäuden freigeräumte Fläche bietet gute Voraussetzungen für die Planung und Gestaltung Ihres zukünftigen Zuhauses. Aufwendige Abrissarbeiten sind nicht mehr erforderlich.
Vielfältige Möglichkeiten für Ihr neues Zuhause!
Die Bebauung richtet sich nach dem Bebauungsplan Nr. 26 „Hack-West“ der Stadt Rösrath. Vorgesehen sind ein Vollgeschoss, eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 sowie eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,5. Möglich sind unter anderem Bungalows, Einfamilienhäuser mit ausgebautem Dachgeschoss sowie grundsätzlich auch Doppelhäuser. Als Dachformen kommen Sattel- und Walmdächer mit einer Dachneigung von 30 bis 40 Grad infrage. Abweichende Dachformen, beispielsweise ein Flachdach, bedürfen einer gesonderten Befreiung vom Bebauungsplan.
Eine interessante Perspektive bietet zudem die mögliche Gestaltung des Dachgeschosses: Für das Bauvorhaben auf dem rückwärtigen Nachbargrundstück wurde bereits eine Befreiung von der ursprünglich vorgesehenen Kniestockhöhe von 40 cm auf 1,20 m genehmigt. Dies verdeutlicht, welche zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten sich im Rahmen einer individuell zu prüfenden und zu genehmigenden Planung ergeben können.
Erschließung und Grundstückssituation:
Die Voraussetzungen für die Erschließung sind günstig: Strom- und Wasserversorgung befinden sich unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Auch die Entwässerung wurde bereits mit den zuständigen Stadtwerken abgestimmt. Ein gemeinsamer Kanalanschluss mit dem rückwärtigen Grundstück ist nach Eigentümerangaben grundsätzlich vorgesehen und kann insbesondere bei den Kosten für den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz Vorteile bieten.
Das ursprünglich größere Gesamtgrundstück wurde zur Teilung amtlich vermessen. Angeboten wird ausschließlich die vordere, direkt an der Straße gelegene Grundstücksfläche mit ca. 620 m². Die katastermäßige Fortführung der Grundstücksteilung befindet sich noch in Bearbeitung. Auf dem rückwärtigen Grundstück errichtet die Eigentümerfamilie ein eigenes Wohnhaus, für das bereits eine Baugenehmigung vorliegt.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, Ihr neues Zuhause nach eigenen Vorstellungen zu gestalten – in einer attraktiven Wohnlage mit vielseitigen Bebauungsperspektiven.
Gerne informieren wir Sie persönlich über die vorliegenden Planungsunterlagen und die Möglichkeiten dieses Grundstücks.




