Nach erfolgter Teilung steht das bestehende Wohnhaus auf der Grundstücksgrenze. Auf dem neu entstehenden Grundstück ist daher die Errichtung einer Doppelhaushälfte vorgesehen, die direkt an das Bestandsgebäude angebaut wird. Im Zuge der baulichen Umsetzung werden die entsprechenden Anpassungen am bestehenden Gebäude vorgenommen; vorhandene Öffnungen wie Fenster werden fachgerecht verschlossen und das Gebäude entsprechend umgebaut.
Das geplante Baugrundstück ist nahezu rechteckig geschnitten und verfügt über eine Straßenfront von ca. 13,50 m sowie eine Grundstückstiefe von ca. 21,50 m. Diese Abmessungen bieten sehr gute Voraussetzungen für eine durchdachte, moderne Grundrissgestaltung einer familiengerechten Doppelhaushälfte.
Die auf dem Grundstück befindliche Garage wird im Rahmen der Grundstücksteilung vollständig dem neu entstehenden Baugrundstück zugeordnet und ist Bestandteil des Verkaufs.
Das Grundstück liegt in einem vollständig bebauten und erschlossenen Wohnumfeld. Aufgrund der vorhandenen Straßen- und Leitungsinfrastruktur ist die Erschließung (Straßenanbindung sowie Ver- und Entsorgungsleitungen) grundsätzlich gegeben.
Die Bebauung richtet sich nach der Nachbarschaftsbebauung gemäß § 34 BauGB. Das geplante Bauvorhaben fügt sich damit harmonisch in die gewachsene Umgebung ein, die durch eine ruhige Wohnstruktur und eine überwiegend einheitliche Wohnbebauung geprägt ist.
Bei weitergehendem Interesse stehen wir Ihnen gerne für einen gemeinsamen Termin vor Ort zur Verfügung und erläutern Ihnen die Rahmenbedingungen der geplanten Grundstücksteilung sowie der baulichen Umsetzung im Detail.