Dieses großzügige, voll erschlossene und vielseitig nutzbare Grundstück ist bereits beräumt und darf gemäß aktueller Baugenehmigung (6/2025) mit einem Doppelhaus (insgesamt ca.220m² Wfl./ je ca.110m²) sowie einem zusätzlichen Einfamilienhaus (ca.160m² Wfl.) in eingeschossiger Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoss respektive Staffelgeschoss, orientiert an der Nachbarbebauung gemäß §34 BauGB, bebaut werden.
Alternativ ist ein "Dreispänner" (Reihenhäuser) oder eine Bebauung mit zwei großzügigen Einfamilienhäusern denkbar.
Durch die bestehende Baugenehmigung sowie die bereits vollzogene Freilegung steht einem zeitnahen Baubeginn nichts im Wege.
