Aufgrund der Grundstücksgröße sowie der aktuellen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen bietet das Grundstück interessante Möglichkeiten für eine wohnbauliche Entwicklung.
Neben einer klassischen Bebauung mit einem Ein- bzw. Zweifamilienhaus können – vorbehaltlich der Prüfung und Zustimmung durch die zuständigen Behörden – insbesondere folgende Entwicklungsszenarien geprüft werden:
Variante 1 – Ein-/Zweifamilienhaus oder Doppelhaus
Eine klassische Wohnbebauung mit einem großzügigen Ein- bzw. Zweifamilienhaus oder gegebenenfalls einem Doppelhaus stellt eine mögliche Planungsvariante dar.
Variante 2 – Mehrfamilienhaus
Aufgrund der Grundstücksgröße kann darüber hinaus die Entwicklung eines kleineren Mehrfamilienhauses, beispielsweise mit mehreren Wohneinheiten, planerisch untersucht werden. Als erste Konzeptidee kann insbesondere eine Größenordnung von etwa 4–6 Wohneinheiten geprüft werden.
Variante 3 – Nachverdichtung / zwei Baukörper
Eine weitere interessante Entwicklungsoption ist die Prüfung einer Bebauung mit zwei Baukörpern, beispielsweise in Form einer Vorder- und Hinterhausbebauung bzw. einer Nachverdichtung in zweiter Reihe.
Die Gemeinde Rudersberg hat Leitlinien zur Anwendung der neuen gesetzlichen Regelungen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus („Bauturbo“) beschlossen. Diese sehen – abhängig von der konkreten planungsrechtlichen Ausgangssituation und jeweils nach Einzelfallprüfung – unter anderem Möglichkeiten für Abweichungen hinsichtlich Baufenster, Bauweise, GRZ/GFZ, Vollgeschossen, Gebäudehöhen, Anzahl der Wohneinheiten sowie für eine Nachverdichtung in zweiter Reihe vor.
Hinweis zur Bebaubarkeit:
Bei den dargestellten Varianten handelt es sich ausschließlich um unverbindliche Planungs- und Entwicklungsideen. Eine Aussage oder Zusicherung über die konkrete Genehmigungsfähigkeit, die zulässige Anzahl der Gebäude oder Wohneinheiten, die erzielbare Wohnfläche oder sonstige baurechtliche Parameter ist damit nicht verbunden.
Eine verbindliche baurechtliche Prüfung bzw. Bauvoranfrage wurde – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – bislang nicht durchgeführt. Art und Maß einer zukünftigen Bebauung sind mit der Gemeinde Rudersberg und der zuständigen Baurechtsbehörde abzustimmen.
Interessenten wird empfohlen, die von ihnen beabsichtigte Nutzung und Bebauung vor Abschluss eines Kaufvertrages durch einen Architekten bzw. Fachplaner prüfen und gegebenenfalls durch eine Bauvoranfrage verbindlich klären zu lassen.
Die Angaben zu den Entwicklungsmöglichkeiten beruhen auf den zum Zeitpunkt der Exposé-Erstellung verfügbaren Informationen und den veröffentlichten Leitlinien der Gemeinde Rudersberg. Sie stellen weder eine Beschaffenheitsvereinbarung noch eine Garantie oder Zusicherung einer bestimmten Bebaubarkeit dar.


