Diese bezugsfreie Erdgeschosswohnung bietet auf ca. 40 m² Wohnfläche eine durchdachte Raumaufteilung und eignet sich sowohl zur Selbstnutzung als auch als Kapitalanlage. Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss eines im Jahr 1966 errichteten Mehrfamilienhauses und verfügt über 1,5 Zimmer, eine separate Küche, ein Badezimmer mit Badewanne sowie ein eigenes Kellerabteil.
Der Wohnbereich ist angenehm hell und bietet ausreichend Platz für eine kombinierte Wohn- und Essecke. Ein räumlich abgetrennter Schlafbereich schafft trotz der kompakten Wohnfläche eine klare Trennung zwischen Wohnen und Schlafen. Die vorhandene Einbauküche ist funktional ausgestattet und kann unmittelbar genutzt werden.
Ein besonderes Merkmal der Wohnung ist die zugehörige Gartenfläche von ca. 22,5 m². Diese bietet zusätzlichen Freiraum und eröffnet attraktive Gestaltungsmöglichkeiten mit Sitzbereich, Pflanzen, Sichtschutz oder einer kleinen Terrasse.
Der Garten ist im aktuellen Zustand ausschließlich über den Außenbereich des Gebäudes erreichbar. Ein direkter Zugang aus der Wohnung besteht derzeit nicht. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, durch den Einbau einer Terrassen- beziehungsweise Gartentür eine unmittelbare Verbindung zwischen Wohnraum und Garten zu schaffen. Vergleichbare Lösungen wurden nach Angaben des Eigentümers bereits von mehreren Eigentümern innerhalb der Wohnanlage umgesetzt.
Nach entsprechender Abstimmung könnte die Gartenfläche eingefriedet, als Terrasse gestaltet und als privater Außenbereich genutzt werden. Dadurch ließe sich der Wohnraum funktional nach außen erweitern und die Attraktivität der Wohnung zusätzlich steigern.
Die Wohnung wird mietfrei und bezugsfrei übergeben. Eigennutzer können kurzfristig einziehen, während Kapitalanleger unmittelbar eine Neuvermietung vorbereiten können. Die zuletzt vereinbarte Nettokaltmiete betrug 1.000 € monatlich.
Kapitalanlage
Die Wohnung wird mietfrei und bezugsfrei übergeben. Ein bestehendes Mietverhältnis wird nicht übernommen.
Die zuletzt vereinbarte Nettokaltmiete betrug 1.000 € monatlich. Dies entspricht einer früheren Jahresnettokaltmiete von 12.000 €.
Bezogen auf den Angebotspreis von 320.000 € ergab sich daraus rechnerisch eine Bruttomietrendite von ca. 3,75 % vor Erwerbsnebenkosten, Rücklagen, nicht umlagefähigen Hausgeldbestandteilen und weiteren Bewirtschaftungskosten.
Die frühere Miete dient ausschließlich als Information zur bisherigen Vermietung und stellt keine Garantie für eine zukünftige Miethöhe dar. Bei einer Neuvermietung sind die gesetzlichen Vorgaben, der Zustand der Wohnung und die aktuelle Marktsituation zu berücksichtigen.
Zusätzliches Entwicklungspotenzial bietet die Gartenfläche. Durch einen genehmigten direkten Zugang aus dem Wohnbereich sowie eine attraktive Terrassen- und Gartengestaltung könnte die Wohnqualität weiter erhöht werden. Dies kann sich positiv auf die Vermietbarkeit und die langfristige Marktpositionierung der Wohnung auswirken.



