Dieses außergewöhnliche Grundstück mit einer Gesamtfläche von ca. 58.000 m² bietet eine seltene Gelegenheit zur Entwicklung eines zukunftsweisenden, inklusiven Gewerbestandorts in strategisch attraktiver Lage.
Im Mittelpunkt steht dabei eine klare baurechtliche Ausrichtung:
Gewerbliche Nutzungen sind grundsätzlich genehmigungsfähig, sofern ein inklusives Betriebskonzept umgesetzt wird.
Hierbei ist die Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsalltag maßgeblich, insbesondere durch einen signifikanten Anteil entsprechender Arbeitsplätze (Richtwert ca. 50 %).
Ausgenommen hiervon sind Vorhaben im Bereich Bildung und Pflege.
Diese sind unabhängig von einem inklusiven Betriebskonzept genehmigungsfähig.
Diese Rahmenbedingung schafft nicht nur Planungssicherheit, sondern eröffnet gleichzeitig die Chance, wirtschaftlich tragfähige Projekte mit gesellschaftlicher Verantwortung zu verbinden.
Ebenso eindeutig geregelt ist:
Reines Wohnen ist auf diesem Grundstück nicht zulässig.
Wohnnutzungen können ausschließlich in funktionalem Zusammenhang mit dem jeweiligen Gewerbe stehen, beispielsweise für Mitarbeitende oder im Rahmen eines betrieblich integrierten Nutzungskonzepts.
Auf rund 34.000 m² steht eine großzügige, zusammenhängende Entwicklungsfläche zur Verfügung, die vielfältige gewerbliche Nutzungskonzepte ermöglicht. Denkbar sind unter anderem:
- Rechenzentren und technologieorientierte Betriebe
- Logistik- und Distributionsstandorte
- Produktions- und Gewerbebetriebe
- Dienstleistungs- und Innovationszentren
- Kombinationen aus Gewerbe und ergänzenden sozialen Nutzungen
Die verbleibenden ca. 24.000 m² sind nicht versiegelbar und bieten wertvolle Ergänzungsflächen für nachhaltige und wirtschaftlich sinnvolle Konzepte, wie beispielsweise:
- Photovoltaikanlagen zur Eigenversorgung oder Einspeisung
- ökologische Ausgleichsflächen
- Grün- und Freiraumgestaltung für Mitarbeitende
- landwirtschaftliche oder naturnahe Nutzung
Wichtiger planungsrechtlicher Hinweis:
Für das Grundstück besteht aktuell kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Eine bauliche Entwicklung erfolgt daher im Rahmen eines entsprechenden Bauleitplanverfahrens (z. B. vorhabenbezogener Bebauungsplan) in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Voraussetzung hierfür sind unter anderem eine detaillierte Betriebsbeschreibung, die Darstellung des inklusiven Konzepts sowie die Klärung der Erschließung.
Die Grundstücksstruktur ermöglicht somit die Entwicklung eines ganzheitlichen Standorts, der wirtschaftliche Effizienz, ökologische Verantwortung und soziale Inklusion miteinander vereint.
Dieses Objekt richtet sich insbesondere an Investoren und Projektentwickler, die nicht nur Flächenpotenzial suchen, sondern einen Standort mit klarer Zukunftsausrichtung – als inklusiver Gewerbecampus mit nachhaltigem Mehrwert.



