Baugrundstück mit positivem Vorbescheid für ein Doppelhaus in Hamburg-Schnelsen
In gewachsener Wohnlage von Hamburg-Schnelsen bietet dieses Baugrundstück eine interessante Gelegenheit für Bauherren, Projektentwickler oder private Erwerber, die den Wunsch nach einem modernen Neubau mit zwei separaten Wohneinheiten realisieren möchten.
Ein wesentlicher Vorteil: Für das Grundstück liegt bereits ein positiver Vorbescheid des Bezirksamtes Eimsbüttel vom 20. Januar 2026 vor. Gegenstand der Bauvoranfrage war die Errichtung eines Doppelhauses mit Satteldach, jeweils einer Wohneinheit sowie einem Staffelgeschoss. Damit wurde die grundsätzliche Möglichkeit bestätigt, auf dem Grundstück zwei weitere Wohneinheiten zu schaffen.
Der Vorbescheid schafft damit eine wertvolle planungsrechtliche Grundlage und gibt einem zukünftigen Erwerber bereits vor dem Kauf eine deutlich höhere Planungssicherheit als bei einem Grundstück ohne entsprechende Vorprüfung.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Schnelsen 24. Dieser sieht ein reines Wohngebiet (WR I) mit maximal zwei Wohneinheiten vor. Im Rahmen des Vorbescheids wurde darüber hinaus auch die im eingereichten Entwurf vorgesehene Überschreitung der festgelegten Bautiefe bzw. der hinteren Baugrenze positiv beurteilt. Für die Überschreitung der hinteren Baugrenze um insgesamt 5,30 Meter wurde eine entsprechende planungsrechtliche Befreiung in Aussicht gestellt bzw. erteilt.
Damit eröffnet sich die Möglichkeit, ein zeitgemäßes Doppelhaus mit attraktiven Grundrissen und einem für die Grundstückssituation optimierten Baukörper zu entwickeln.
Besonders interessant ist das Angebot sowohl für zwei Familien, die gemeinsam bauen möchten, als auch für private Bauherren, die beispielsweise eine Haushälfte selbst nutzen und die zweite Einheit vermieten oder veräußern möchten. Ebenso bietet das Grundstück eine interessante Grundlage für kleinere Bauträger und Projektentwickler.
Der vorliegende Vorbescheid stellt dabei einen erheblichen Mehrwert dar: Wesentliche Fragen hinsichtlich der grundsätzlichen Bebaubarkeit wurden bereits mit der zuständigen Bauprüfabteilung abgestimmt und positiv beantwortet.
Ein attraktives Baugrundstück für alle, die in Hamburg-Schnelsen nicht bei null anfangen, sondern auf einer bereits konkret geprüften Bebauungsidee aufbauen möchten.
Hinweis: Der vorhandene Vorbescheid ersetzt keine Baugenehmigung. Die endgültige Realisierung des Bauvorhabens setzt ein entsprechendes Baugenehmigungsverfahren voraus. Maßgeblich sind der Vorbescheid, die darin genannten Nebenbestimmungen und Unterlagen sowie die abschließende Prüfung durch die zuständigen Behörden.
Zusammenfassung:
Bebaubarkeit / positiver Vorbescheid
Positiver Vorbescheid vom 20.01.2026 des Bezirksamtes Eimsbüttel
Grundlage: Bebauungsplan Schnelsen 24
Ausweisung: WR I – reines Wohngebiet, max. 2 Wohneinheiten
Positiv geprüft: Errichtung eines Doppelhauses
Je Doppelhaushälfte eine Wohneinheit
Geplant mit Satteldach und Staffelgeschoss
Insgesamt somit 2 Wohneinheiten
Überschreitung der regulären Bautiefe wurde im Vorbescheid positiv beurteilt
Planungsrechtliche Befreiung für eine Überschreitung der hinteren Baugrenze um 5,30 m
Der Vorbescheid schafft bereits eine hohe planungsrechtliche Sicherheit für die vorgesehene Bebauung
Hinweis: Der Vorbescheid ersetzt nicht die abschließende Baugenehmigung




