Schenkungssteuer

Schenkungssteuer – Ein wichtiger Begriff im Immobilienrecht

Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die erhoben wird, wenn Vermögenswerte, wie etwa Immobilien, und andere Werte verschenkt werden. Diese Steuer wird fällig, sobald eine Schenkung vollzogen wird und kann die finanzielle Belastung für den Beschenkten erheblich beeinflussen. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die Schenkungssteuer, ihre Berechnung und relevante Freibeträge.

Was ist die Schenkungssteuer?

Die Schenkungssteuer ist eine Form der Erbschaftssteuer, die im deutschen Steuerrecht Anwendung findet. Sie wird dann fällig, wenn eine natürliche oder juristische Person ein Vermögen oder Vermögenswerte unentgeltlich (ohne Gegenleistung) überträgt. Dazu gehören sowohl Geldgeschenke als auch die Übertragung von Immobilien.

Wesentliche Bestandteile der Schenkungssteuer

  • Steuerpflicht: Die Steuerpflicht entsteht in dem Moment, in dem die Schenkung mündlich oder schriftlich vereinbart und vollzogen wird.
  • Bemessungsgrundlage: Die Höhe der Schenkungssteuer hängt vom Wert des geschenkten Vermögens ab, wobei der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung ermittelt wird.
  • Freibeträge: Es gibt verschiedene Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem variieren. Diese Freibeträge wirken sich erheblich auf die Höhe der zu zahlenden Steuer aus.

Der Verwandtschaftsgrad und die Freibeträge

Die Höhe der Schenkungssteuer variiert je nach Verwandtschaftsgrad zwischen dem Schenker und dem Beschenkten. Folgende Freibeträge gelten:

  • Eltern und Kinder: 400.000 Euro
  • Großeltern und Enkel: 200.000 Euro
  • Geschwister und Nichten/Neffen: 20.000 Euro
  • Freunde und andere: 20.000 Euro

Diese Freibeträge werden in einem bestimmten Zeitraum (in der Regel 10 Jahre) erneut gewährt, sodass Schenkungen innerhalb dieser Frist mehrfach steuerfrei möglich sind.

Wie wird die Schenkungssteuer berechnet?

Um die Schenkungssteuer zu berechnen, ermitteln die Finanzbehörden zunächst den Wert des geschenkten Vermögens. Im Fall von Immobilien wird der Verkehrswert (Marktwert) herangezogen. Anschließend wird der Betrag, der den Freibetrag übersteigt, in die entsprechenden Steuerklassen eingeordnet, die unterschiedliche Steuersätze festlegen:

  • Steuerklasse I: 7% bis 30%
  • Steuerklasse II: 15% bis 43%
  • Steuerklasse III: 30% bis 50%

Wann ist die Schenkungssteuer zu entrichten?

Die Schenkungssteuer ist innerhalb von 3 Monaten nach der Schenkung zu entrichten. Es ist ratsam, sich frühzeitig um die Steuerangelegenheiten zu kümmern, um mögliche Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Anschauliches Beispiel zum Thema: Schenkungssteuer

Stellen Sie sich vor, ein älterer Herr möchte seinem Sohn der die finanziellen Mittel benötigt, sein Haus im Wert von 500.000 Euro schenken. Da sie in Steuerklasse I sind, hat der Sohn einen Freibetrag von 400.000 Euro. Das bedeutet, dass nur der Wert von 100.000 Euro steuerpflichtig ist. Bei einem Steuersatz von 7% müsste der Sohn 7.000 Euro an Schenkungssteuer zahlen. Er entscheidet sich, die Schenkung im Juli durchzuführen, und hat somit bis Oktober Zeit, die Steuer zu entrichten.

Fazit

Die Schenkungssteuer spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, Vermögen innerhalb der Familie unentgeltlich zu übertragen. Es ist unabdingbar, die verschiedenen Freibeträge und Steuersätze zu kennen, um Steuerlasten zu minimieren.

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