Was ist die Räum- und Streupflicht?
Die Räum- und Streupflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung von Grundstückseigentümern und Mietern, ihre Gehwege und Zufahrten im Winter von Schnee zu räumen und bei Eisglätte zu streuen. Diese Regelung soll die Sicherheit auf den öffentlichen Wegen gewährleisten und Verletzungen durch Stürze verhindern. Dabei ist es wichtig, die spezifischen Bestimmungen in den jeweiligen Gemeinden zu beachten, da die genauen Anforderungen variieren können.
Rechtliche Grundlagen der Räum- und Streupflicht
Die Räum- und Streupflicht ist im Grunde genommen ein Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), konkret in § 823 zur Haftung für Schäden. Hier wird festgelegt, dass der Grundstückseigentümer für Schäden, die durch die Nichterfüllung dieser Pflicht entstehen, haftbar gemacht werden kann. Häufig wird die Räumpflicht durch die Kommunen in Satzungen geregelt, die spezifische Anforderungen an die Zeitpunkte und die Art der Räumung festlegen.
Wer ist verantwortlich?
- Eigentümer: In der Regel tragen die Grundstückseigentümer die Hauptverantwortung.
- Mieter: Oftmals können diese auch durch Mietverträge zur Erfüllung der Räum- und Streupflicht verpflichtet werden.
Wann muss geräumt und gestreut werden?
Die genaue Zeitspanne, in der geräumt und gestreut werden muss, variiert nach Gemeinde. Üblicherweise sind die Anforderungen:
- Eisglätte: Bei Glatteisbildung sollte sofort gestreut werden.
Welche Mittel sind erlaubt?
Zur Erfüllung der Räum- und Streupflicht kommen verschiedene Materialien zum Einsatz:
- Streusalz: Braucht zwar wenig Menge, kann aber die Umwelt belasten.
- Sand: Ist eine umweltfreundliche Alternative, die jedoch auf Eisglätte nicht so effektiv ist.
- Grit: Diese Mischung aus Sand und Salz hat sich als sinnvoll erwiesen.
Risiken bei Nichteinhaltung der Pflicht
Wenn Eigentümer oder Mieter ihren Verpflichtungen aus der Räum- und Streupflicht nicht nachkommen, handeln sie nicht nur fahrlässig, sondern das kann auch rechtliche Folgen haben. Diese umfassen:
- Schadenersatzforderungen von Dritten, die auf dem Gehweg ausgerutscht sind.
- Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder durch die Gemeinde.
Wie kann man sich absichern?
Es empfiehlt sich, die Räum- und Streupflicht regelmäßig zu dokumentieren und gegebenenfalls einen Dienstleister zu beauftragen, um möglichen rechtlichen Problemen vorzubeugen.
Anschauliches Beispiel zum Thema: Räum- und Streupflicht
Stellen Sie sich vor, ein älterer Herr geht jeden Morgen auf dem Weg zu seiner Bank. In einem Winter hatte die Nachbarin, Frau Müller, ihre Räum- und Streupflicht versäumt und die Straße nicht rechtzeitig geräumt. Der ältere Herr rutschte auf dem glatten Gehweg aus und verletzte sich dabei. Über die Versicherung fordert der Herr Schadenersatz wegen der Verletzung. Diese Situation hätte durch eine rechtzeitige Räumung und Streuung vermieden werden können. Frau Müller hätte hier nicht nur ein schlechtes Gewissen gehabt, sondern wäre auch rechtlich haftbar gemacht worden. Damit wird klar, wie wichtig die Erfüllung der Räum- und Streupflicht ist – sowohl für die Sicherheit der Nachbarn als auch für die rechtliche Absicherung.