Mythos Indexmiete: viel Wirbel um nichts?

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Wie verbreitet sind Indexmieten in Deutschland tatsächlich? In der öffentlichen Debatte wird oft suggeriert, dass sie ein weitverbreitetes Phänomen auf dem Wohnungsmarkt sind. Doch neue Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigen, dass dies nicht der Realität entspricht. Was bedeutet das für Mieter und Vermieter? Wir werfen einen Blick auf die aktuellen Zahlen und die politische Debatte um Indexmieten.

Vorweg: Was ist eine Indexmiete?

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Eine Indexmiete ist eine Mietform, bei der sich die Höhe der Miete an einem bestimmten Index orientiert. Meistens wird dabei der Verbraucherpreisindex oder der Baukostenindex herangezogen. Die Miete wird hierbei regelmäßig an die Entwicklung des Index angepasst. Steigt der Index, erhöht sich auch die Miete entsprechend. Fällt der Index, sinkt auch die Miete. Indexmieten sollen dabei helfen, dass sich Mietpreise an die allgemeine Preisentwicklung anpassen und geben Mietern somit eine gewisse Planungssicherheit.

Indexmieten in Deutschland: Ein Nischenprodukt auf dem Wohnungsmarkt

Das Thema „Indexmiete“ ist in der öffentlichen Diskussion und in der aktuellen politischen Debatte in Deutschland angekommen. Doch wie verbreitet sind Indexmieten tatsächlich auf dem Wohnungsmarkt? Laut neuen Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) handelt es sich bei Indexmieten um ein Nischenprodukt: Lediglich 2,2 Prozent aller deutschen Mieter haben eine Indexmiete vereinbart. Auch die Staffelmiete, bei der Vermieter die Preise zu bestimmten Zeitpunkten um einen festgelegten Betrag erhöhen, betrifft nur drei Prozent aller Mieter.

Die große Mehrheit der Mieter (92 Prozent) hat demnach einen Mietvertrag unterzeichnet, bei dem die allgemeinen Mieterhöhungsregelungen gelten. Im Neubau spielen Indexmieten eine etwas größere Rolle, sind aber immer noch deutlich in der Minderheit. Hier haben sieben Prozent der Mieter einen solchen Vertrag unterzeichnet und 11,1 Prozent einen Staffelmietvertrag.

Und was sagt die Politik dazu?

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Obwohl Indexmieten in der Minderheit sind, werden sie dennoch Gegenstand politischer Debatten. In der Ampel-Koalition wird derzeit über eine Reform diskutiert. Die Inflation sei so stark gestiegen, dass es für viele Wohnungsmieter „ein Schock“ wäre, wenn die Erhöhung kommt, sagt Katharina Dröge, Co-Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Bundestag. Sie fordert eine Regulierung der Indexmieten, um sprunghafte Mietanstiege zu verhindern.

IW-Immobilienexperte, Ralph Henger, sieht das jedoch anders: Die Risiken und möglichen Nachteile gegenüber Standardmietverträgen seien für Mieter und Vermieter zu hoch. Gemäß der geltenden Gesetzgebung dürfen Vermieter die Miete bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen nicht über eine Modernisierungsumlage anheben. Deshalb rät Henger, Indexmieten nur für Neubauten oder frisch modernisierte Wohnungen anzubieten oder die Indexmiete zeitlich zu befristen, was heute schon zulässig ist.

SPD fordert Deckelung von Indexmieten

Die Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, Mieten an der allgemeinen Mietpreisentwicklung zu orientieren oder eine Kappungsgrenze festzulegen. Diese Forderung wird jedoch von der FDP abgelehnt, die keinen Handlungsbedarf sieht. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hält eine Reform der Indexmieten ebenfalls für unangebracht.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) sieht hingegen dringenden Handlungsbedarf und fordert ein Verbot des Neuabschlusses von Indexmieten sowie eine Kappung im Bestand. Der Bundesrat hat erkannt, dass Indexmieten eine potenzielle Doppelbelastung für die Bürger darstellen könnten und schlägt deshalb die Einführung eines Mietpreisindex vor, der das aktuelle Mietpreiswachstum – welches unterhalb der Inflationsrate liegt – angemessen berücksichtigt.

Stimmen aus Hamburg und Bayern

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Die Problematik der Indexmieten ist aktueller denn je, insbesondere in den deutschen Metropolen, wo sich immer mehr Mietverträge an der Inflation orientieren. Eine Bundesratsinitiative aus Hamburg, die eine Begrenzung des Anstiegs von Indexmieten vorsieht, hat nicht die erforderliche Mehrheit gefunden, dafür wurde aber eine Initiative aus Bayern, die ebenfalls Mietanstiege dämpfen will, von der Länderkammer befürwortet.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Bundesregierung mit der Problematik der Indexmieten auseinandersetzt. Eines steht jedoch fest: Eine Regelung ist dringend notwendig, um die Mieter vor überhöhten Mieten zu schützen und den Vermietern trotzdem finanzielle Sicherheit zu geben.

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