Arglistige Täuschung (Kaufvertrag)

Arglistige Täuschung im Kaufvertrag

Die arglistige Täuschung stellt einen entscheidenden Aspekt im deutschen Vertragsrecht dar, insbesondere bei Kaufverträgen über Immobilien. Doch was genau bedeutet dieser Begriff? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die arglistige Täuschung, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen sowie deren Folgen.

Was ist arglistige Täuschung?

Arglistige Täuschung bezeichnet im rechtlichen Sinne eine vorsätzliche Täuschung eines Vertragspartners mit dem Ziel, diesen zu einer Vertragserklärung zu bewegen. Der Täuschende verbirgt dabei absichtlich Informationen oder gibt falsche Informationen über wesentliche Eigenschaften des Kaufgegenstands – in diesem Fall einer Immobilie – an. Diese Form der Täuschung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert.

Rechtliche Grundlagen

Die Grundlagen für arglistige Täuschung sind im BGB § 123 geregelt. Demnach kann ein Vertrag, der durch arglistige Täuschung zustande gekommen ist, angefochten werden. Dies gilt auch für Kaufverträge im Immobilienbereich. Die Folgen einer Anfechtung sind die Rückabwicklung des Kaufs und die Rückzahlung des Kaufpreises.

Voraussetzungen der arglistigen Täuschung

  • Vorsatz: Der Täuschende muss absichtlich falsche Angaben machen oder relevante Informationen verbergen.
  • Kausalität: Die Täuschung muss einen Einfluss auf die Entscheidungsfindung des anderen Vertragspartners haben.
  • Wesentlichkeit: Die getäuschte Information muss für den Vertragsschluss von entscheidender Bedeutung sein.

Typische Beispiele für arglistige Täuschung

Im Immobilienmarkt gibt es zahlreiche Beispiele für arglistige Täuschung. Häufig sind dies:

  • Angaben über die Bausubstanz, die nicht der Realität entsprechen.
  • Verschweigen von Mängeln, wie Schimmelbefall oder Feuchtigkeitsschäden.
  • Falsche Informationen über die tatsächliche Wohnfläche oder Lage der Immobilie.

Anspruch auf Schadensersatz

Wenn eine arglistige Täuschung nachgewiesen wird, kann der Geschädigte auch Schadensersatz fordern. Dieser umfasst in der Regel nicht nur den Rückzahlung des Kaufpreises, sondern auch weitere Schäden, die durch die Täuschung entstanden sind. Dazu zählen beispielsweise Renovierungskosten oder auch Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen.

Fazit

Die arglistige Täuschung spielt eine wesentliche Rolle im Immobilienrecht und kann gravierende Folgen für den Kaufvertrag haben. Käufer sollten beim Erwerb einer Immobilie stets wachsam sein und sich über alle relevanten Informationen eingehend informieren, um einer möglichen Täuschung vorzubeugen.

Anschauliches Beispiel zum Thema: Arglistige Täuschung

Ein anschauliches Beispiel für arglistige Täuschung könnte sich wie folgt gestalten: Herr Müller möchte seiner Familie ein neues Zuhause bieten und findet ein attraktives Einfamilienhaus. Der Verkäufer, Herr Schmidt, gibt an, dass das Haus vor einem Jahr umfassend renoviert wurde und keine Mängel aufweist. Nach dem Kauf entdeckt Herr Müller jedoch erhebliche Wasserschäden im Keller, die ihm verschwiegen wurden. In diesem Fall liegt eine arglistige Täuschung vor, da Herr Schmidt vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, um den Verkauf zu ermöglichen. Herr Müller könnte den Kaufvertrag anfechten und Schadensersatz fordern, was rechtlich abgesichert ist.

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