Abgeschlossenheitsbescheinigung: Ein wichtiger Schritt zum Wohneigentum
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein zentrales Dokument im deutschen Immobilienrecht. Sie bestätigt, dass eine Wohnung oder ein Teileigentum rechtlich unabhängig und abgeschlossen ist. Diese Bescheinigung ist vor allem beim Kauf von Eigentumswohnungen oder bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum notwendig. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur Abgeschlossenheitsbescheinigung, dem Ablauf der Beantragung sowie den rechtlichen Grundlagen.
Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein Nachweis, der die vollständige Abgeschlossenheit einer Wohnung oder eines Teileigentums dokumentiert. Sie ist erforderlich, um eine Eigentumswohnung im Grundbuch eintragen zu lassen. Nur mit dieser Bescheinigung können Käufer sicher sein, dass sie über ihr Eigentum uneingeschränkte Rechte haben und dieses selbstständig nutzen können.
Rechtliche Grundlagen der Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die rechtlichen Grundlagen zur Abgeschlossenheitsbescheinigung sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und weiteren Vorschriften verankert. Gemäß § 10 WEG muss eine Wohnung oder ein Teileigentum folgende Kriterien erfüllen:
- Eigenständige Zugänge
- Eigene Sanitäranlagen
- Vollständige Einrichtungen zur selbstständigen Nutzung
Wie beantragt man eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Die Beantragung erfolgt in der Regel beim zuständigen Bauamt oder der Gemeinde. Die Schritte sind wie folgt:
- Unterlagen zusammenstellen: Dazu gehören Baupläne, Grundrisse und Nachweise zur Nutzung.
- Antrag stellen: Ein formloser Antrag muss eingereicht werden, der die Unterschriften der Eigentümer und eventuell eines Architekten enthält.
- Prüfung durch das Bauamt: Das Bauamt wird die vorgelegten Unterlagen prüfen und gegebenenfalls weitere Informationen anfordern.
- Erhalt der Bescheinigung: Nach erfolgreicher Prüfung wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung ausgestellt.
Welche Kosten sind mit der Beantragung verbunden?
Die Kosten für die Abgeschlossenheitsbescheinigung variieren je nach Bundesland und Kommune. In der Regel liegen diese zwischen 100 und 500 Euro. Überdies können Anwalts- und Notarkosten anfallen, sofern eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen wird. Eine detaillierte Übersicht erhalten Sie meist direkt bei der Gemeinde oder im zuständigen Bauamt.
Anschauliches Beispiel zum Thema: Abgeschlossenheitsbescheinigung
Stellen Sie sich vor, Herr Müller möchte seine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umwandeln, um sie zu verkaufen. Zu diesem Zweck benötigt er eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Er informiert sich bei seinem lokalen Bauamt und findet heraus, dass alle notwendigen Unterlagen – einschließlich eines genauen Grundrisses und Nachweisen über den Zugang zur Wohnung – eingereicht werden müssen. Nachdem Herr Müller alle Unterlagen erstellt hat, stellt er den Antrag. Nach wenigen Wochen erhält er die Abgeschlossenheitsbescheinigung, die ihm ermöglicht, sein Eigentum offiziell im Grundbuch eintragen zu lassen. So hat er nun die rechtliche Grundlage für den Verkauf seiner Wohnung geschaffen.
Fazit
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist unerlässlich für jeden, der Eigentum an einer Wohnung erwerben oder verkaufen möchte. Sie stellt sicher, dass das Eigentum rechtlich abgesichert und unabhängig ist. Informieren Sie sich daher stets im Vorfeld über die notwendigen Schritte zur Beantragung und sichern Sie Ihr Eigentum rechtlich ab. Zur weiteren Vertiefung empfehlen wir Ihnen, sich auch mit den Themen Teilungserklärung und Eigentümerversammlung auseinanderzusetzen.